Das Thema Nutzungsrechte ist meiner Meinung nach ein sehr sensibles Thema. Einige (egal ob Designer oder Auftraggeber) haben noch nie was davon gehört, andere Verstehen nicht (oder wollen nicht verstehen), warum Nutzungsrechte extra abgerechnet werden und was der Sinn dahinter ist, für wiederum andere, sind sie selbstverständlich.
Zum Großteil jedoch gibt es immer Diskussionen bei der Abrechnung oder schon vorher, wenn im Angebot die Nutzungsrechte als Position aufgeführt werden. Diese Position ist ein beliebter Punkt, um Preisverhandlungen zu starten.
Wenn ein Auftraggeber ein Designwerk beauftragt, warum wird zusätzlich zur Bezahlung des Designwerks Nutzungsrechte berechnet?
Diese Frage höre ich immer wieder und beantworte sie gerne durch diesen Blogbeitrag. Als selbstständige dipl. Kommunikationsdesignerin ist es mir wichtig, dieses Thema offen zu besprechen und Auftraggeber wie auch andere Designer dafür zu sensibilisieren.
Was sind Nutzungsrechte?
Nutzungsrechte sind dafür da, dass ein Werk, das urheberrechtlich geschützt ist, genutzt werden kann, da das Urheberrecht nicht übertragbar ist. Durch die Nutzungsrechte wird definiert, wie diese Nutzung erfolgen kann/darf.
Was genau das Urheberrecht ist, kann hier nachgelesen werden: zum Urheberrechtsgesetz
In meinem Blogeintrag Kalkulation und Vergütung von Designdienstleistungen bin ich ebenfalls, aber nur oberflächlich auf das Thema Nutzungsrechte eingegangen.
Die Kalkulation der Nutzungsrechte
Die Kalkulation der Nutzungsrechte findet anhand des tatsächlichen Bedarfs des Auftraggebers statt. Als Grundlage dafür dient der Nutzungsfaktor, welcher mit der Grundleistung des Designwerks multipliziert wird.
Dieser Nutzungsfaktor besteht aus 4 Teilen:
- Nutzungsart: Einfach 0,2 | Ausschließlich 1,0
- Nutzungsgebiet: Regional 0,1 | National, DACH 0,3 | Europa 1,0 | weltweit 2,5
- Nutzungsdauer: 1 Jahr 0,1 | 5 Jahre 0,3 | 10 Jahre 0,5 | unbegrenzt 1,5
- Nutzungsumfang: Gering 0,1 | Mittel 0,3 | Groß 0,7 | umfangreich 1,0
Der Gesamtnutzungsfaktor kann zwischen 0,5 und 6,0 liegen. Nutzungsrechte können einfach oder ausschließlich einräumt werden. Bei einem einfachen Nutzungsumfang kann die Nutzung auch anderen Personen oder Firmen einräumt werden.
Bei einem ausschließlichen Nutzungsumfang ist nur der Auftraggeber berechtigt, das Design zu nutzen. Um die Vergütung für die Nutzungsrechte regeln zu können, ist es möglich, diese einzuschränken. Die Einschränkung bezieht sich dabei auf die Rechtseinräumung auf räumlich, zeitlich und ihrer Intensität nach (nach Nutzungsarten und quantitativen Faktoren).
Wenn es um Internet bezogene Medien geht, ist es nicht ganz so einfach. Eine Website ist schließlich weltweit einsehbar, auch wenn sie nur in Deutsch formuliert wird. Es kann sich aber auch um Onlineanzeigen oder Ähnliches handeln. Hier würde das Thema Reichweite relevant werden:
- Nutzungsumfang: umfangreich 3,5
- Nutzungsumfang: mittel 1,5
- Nutzungsumfang: gering 0,5
Der Ausnahmefall wäre ein reiner Entwurf, der nachher nicht genutzt werden soll, dann wäre der Nutzungsfaktor 0.
Wenn der Auftraggeber das Designwerk über die ursprünglich vereinbarte Verwendung hinaus nutzen möchte, können die Nutzungsrechte erweitert werden. Die erweiterten Nutzungsrechte werden abgerechnet. Der Preis für diese erweiterten Nutzungsrechte veranschaulicht den erweiterten Nutzen, den der Auftraggeber von dem Designwerk hat.
Ein Beispiel:
Es wurde ein Flyer beauftragt, die Inhalte (Text und Bild) wurden mir vom Auftraggeber geliefert. Meine Aufgabe war es, einen visuell ansprechend Flyer zu erstellen, der die Zielgruppe des Auftraggebers anspricht und die Inhalte so darstellt, dass sie einfach aufzunehmen sind. Der Flyer soll über mehrere Monate hinweg als Postwurfsendung (über die Post werden die Flyer in z. B. mehreren bestimmten Regionen an bestimmte Haushalte ausgeteilt), in ganz Deutschland verteilt werden.
Der Nutzungsfaktor läge bei 2,1 und setzt sich wie folgend zusammen:
Die Nutzungsart ist ausschließlich (1,0), das Nutzungsgebiet wäre national (0,3), die Nutzungsdauer läge bei 1 Jahr (0,1) und der Nutzungsumfang wäre groß (0,7).
Die Nutzungsrechte errechnen sich aus dem Preis des Designwerks (in diesem Fall dem Flyer) x des berechneten Nutzungsfaktors:
Preis des Designwerks x Nutzungsfaktor = Nutzungsrechte
Sagen wir der Flyer hätte 540,00 € netto gekostet, dann sähe die Rechnung wie folgend aus: 540 € x 2,1 = 1.134 €
Warum gibt es Nutzungsrechte?
Der veranschlagte Preis für ein Designwerk deckt normalerweise nur die Erstellung des Werks ab.
Ein Designwerk kann geistige Eigentumsrechte umfassen. Dazu zählt das Urheberrecht, das Markenrecht oder das Designschutzrecht. Diese Rechte haben einen Wert und dieser Wert geht über die Kosten für die Umsetzung des Designwerks hinaus.
Als Designerin ist es für mich wichtig, dass ich die Designwerke, die ich gestaltet habe, auch präsentieren kann, um Beispiele meiner Arbeit zu zeigen, um mein Portfolio zu füllen und Marketing zu betreiben, damit ich neue Kunden finde. Daher vergebe ich keine ausschließlichen Nutzungsrechte, sonst dürfte ich meine eigenen Werke nicht zeigen. Das heißt, ich behalte mir bestimmte Rechte vor.
Eine faire Vergütung meiner Dienstleistung besteht entsprechend aus der Vergütung der Erstellung des Designwerks und ebenso aus der Vergütung der Nutzungsrechte. Dadurch ist es mir möglich, meine laufenden Kosten zu decken, meine Expertise weiter zu entwickeln und qualitativ hochwertige Designs zu liefern, die den Bedürfnissen meiner Kunden entsprechen. Außerdem schütze ich durch die Vergabe von Nutzungsrechten meine kreative Arbeit und ermögliche es meinen Kunden, die beauftragten Designwerke für ihre geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
Fragen?
Wenn Sie Fragen zu meinen Dienstleistungen oder der Vergütung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um Ihr Branding und Webdesign-Projekt voranzubringen und eine starke Markenpräsenz aufzubauen.