Kalkulation und Vergütung
von Lilly | Feb 11, 2021
Die Schaffung von gestalterischen Werken, ist nicht nur eine Dienstleistung (laut BGB), sonder eine persönliche, geistige Schöpfung, laut des deutschen Urheberrechts (UrhG). Urheberrechte sind unveräßerbar und nicht übertragbar. Aus diesem Grund werden Nutzungsrechte eingeräumt. Die Leistungen der Zielbestimmung, Recherche und Analyse, Ideenfindung und Realisierung, sowie Inbetriebnahme, unterliegen nicht dem Urheberrecht und werden deshalb nach Zeitaufwand abgerechnet. Für die Gesamtvergütung von Designdienstleistungen bedeutet dies eine offenkundige Unterteilung von Entwurfs- und Nutzungsvergütung.
Um die Gesamtvergütung von Designdienstleistungen zu vereinfachen und zu verdeutlichen, gilt folgendes für die Vergütungs- und Kostenarten:
Entwurfsvergütung
Kalkulation und Vergütung
Diese Vergütungsart basiert auf einer Abrechnung nach Zeitaufwand oder nach einer Pauschale für einzelne oder mehrere Leistungen. Der Stundensatz des jeweiligen Designers hängt von verschiedenen Kriterien ab. Hier wird von der Empfehlung der AGD Allianz deutscher Designer (Vergütungstarifvertrag Design, SDSt/AGD, Fassung vom 1. Oktober 2015), von netto 90,- Euro ohne Nutzungsrechte ausgegangen.

Nutzungsvergütung
Kalkulation und Vergütung
Die Vergütung für die Nutzung wird anhand des tatsächlichen Bedarfs des Auftraggebers zu kalkulieren. Als Grundlage dafür dient der Nutzungsfaktor, welcher mit der Grundleistung des Entwurfs multipliziert wird. Dieser Nutzungsfaktor besteht aus 4 Teilen:
- Nutzungsumfang
- Nutzungsgebiet
- Nutzungsdauer
- Nutzungsintensität
Der Gesamtnutzungsfaktor kann zwischen 0,5 und 6,0 liegen. Nutzungsrechte können einfach oder ausschließlich einräumt werden. Bei einem einfachem Nutzungsumfang kann die Nutzung auch anderen Personen oder Firmen einräumt werden.
Bei einem ausschließlichen Nutzungsumfang, ist nur der Auftraggeber berechtigt das Design zu nutzen. Um die Vergütung für die Nutzungsrechte regeln zu können, ist es möglich diese einzuschränken. Die Einschränkung bezieht sich dabei auf die Rechteeinräumung auf räumlich, zeitlich und ihrer Intensität nach (nach Nutzungsarten und quantitativen Faktoren).
Erläuterung des AGD (Allianz deutscher Designer): Werke zur Nutzung überlassen

Vergütungen für sonstige Leistungen
Kalkulation und Vergütung
Bestimmte Dienstleistungen, die laut UrhG keine persönliche, geistige Schöpfungen darstellen, werden ohne Nutzungsrechte abgerechnet. Dabei kann es sich beispielsweise um Recherche, Kontakt, Reinzeichnung, Bildbearbeitung, Programmierung, etc. handeln.
Material- und Organisationskosten
Kalkulation und Vergütung
Während eines Projektes können Kosten anfallen, die vorher nicht absehbar und somit nicht kalkulierbar sind und für die in Vorleistung gegangen werden muss. Zu diesen Kosten zählen unter anderem Auslagen für Reisen, Kopien, Prototypenherstellung, Material oder Kommunikationskosten. Diese Kosten werden über eine Materialpauschale abgerechnet.

Fremdkosten
Fremdkosten wie Produktionskosten oder Produktionsüberwachung werden in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet.

Lilly Csizmazia
Gründerin
Als Dipl. Kommunikationsdesignerin mit dem Fokus auf die visuelle Kommunikation ist mein Ziel, ein Designprojekt nicht einfach nur „hübsch“ zu machen, sondern viel mehr ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, dass nicht nur durchdacht ist und das Auge adressiert, sondern dass im Hinblick auf die Ziele meines Kunden funktioniert.
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