Beitragskategorie
Unternehmer
Beitragsdatum
Juni 28, 2023
Autor
Lilly

Kalkulation und Vergütung von Designdienstleistungen

Die Kalkulation und Vergütung von Designdienstleistungen, ist in ihrer Zusammensetzung recht komplex. Dieser Beitrag war mir deshalb wichtig, um Kunden und andere Designer aufzuklären und das Verständnis zu erhöhen.

Die Gesamtvergütung für Designleistungen setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, um den Wert der Arbeit und die Bedürfnisse des Kunden angemessen zu berücksichtigen. Neben der Zeit, den Fähigkeiten und der Expertise spielen Nutzungsrechte eine wichtige Rolle bei der Preisgestaltung.

Die Schaffung von gestalterischen Werken ist nicht nur eine Dienstleistung (laut BGB), sonder eine persönliche geistige Schöpfung. Im deutschen Urheberrecht (UrhG) ist festgesetzt, dass Urheberrechte nicht unveräußerbar und nicht übertragbar sind. Aus diesem Grund werden Nutzungsrechte eingeräumt.

Die Leistungen der Zielbestimmung, Recherche und Analyse, Ideenfindung und Realisierung sowie Inbetriebnahme unterliegen nicht dem Urheberrecht und werden deshalb nach Zeitaufwand abgerechnet. Das sorgt dafür, dass die Kalkulation und Verfügung von Designdienstleistungen in Entwurfs- und Nutzungsvergütung unterteilt wird.

Die Vergütungs- und Kostenarten können wie folgend aufgeschlüsselt werden:

Die Entwurfsvergütung

Kalkulation und Vergütung

Die Entwurfsvergütung basiert der Abrechnung nach Zeitaufwand oder nach einer Pauschale für einzelne oder mehrere Leistungen. Der Stundensatz des jeweiligen Designers hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zum Beispiel von der Ausbildung des Designers, der Berufserfahrung, dem Know-how oder auch der Bekanntheit.

Die AGD Allianz deutsche Designer, ist eine wertvolle Organisation für Designer, die Unterstützung, Vernetzungsmöglichkeiten, Weiterbildung und eine starke Interessenvertretung bietet. Die Empfehlung der AGD Allianz deutscher Designer (Vergütungstarifvertrag Design, SDSt/AGD), entspricht einem Stundensatz von netto 105,- Euro ohne Nutzungsrechte oder einem Tagessatz von mind. 950,- Euro netto.

Kalkulation und Vergütung

Die Nutzungsvergütung

Kalkulation und Vergütung

Das Thema der Abrechnung von Nutzungsrechten kommt immer wieder auf. Nutzungsrechte werden anhand des tatsächlichen Bedarfs des Auftraggebers kalkulieren. Als Grundlage dafür dient der Nutzungsfaktor, welcher mit der Grundleistung des Entwurfs multipliziert wird. Dieser Nutzungsfaktor besteht aus 4 Teilen:

  1. Nutzungsumfang
  2. Nutzungsgebiet
  3. Nutzungsdauer
  4. Nutzungsintensität

Der Gesamtnutzungsfaktor kann zwischen 0,5 und 6,0 liegen. Nutzungsrechte können einfach oder ausschließlich einräumt werden. Bei einem einfachen Nutzungsumfang kann die Nutzung auch anderen Personen oder Firmen einräumt werden.

Bei einem ausschließlichen Nutzungsumfang ist nur der Auftraggeber berechtigt, das Design zu nutzen. Um die Vergütung für die Nutzungsrechte regeln zu können, ist es möglich, diese einzuschränken. Die Einschränkung bezieht sich dabei auf die Rechtseinräumung auf räumlich, zeitlich und ihrer Intensität nach (nach Nutzungsarten und quantitativen Faktoren).

In meinem Blogbeitrag zum Thema Nutzungsrechte gehe ich näher auf die Faktoren ein und auch darauf, welche Möglichkeiten zur Berechnung der Nutzungsrechte zur Verfügung stehen.

Erläuterung des AGD (Allianz deutscher Designer): Werke zur Nutzung überlassen

Heller Arbeitsplatz mit Computer

Die Vergütungen für sonstige Leistungen

Kalkulation und Vergütung

Es gibt natürlich auch Dienstleistungen. Die laut dem UrhG keine persönlichen, geistigen Schöpfungen darstellen und somit werden bei diesen Dienstleistungen auch keine Nutzungsrechte abgerechnet. Dabei kann es sich beispielsweise um Recherche, Kontakt, Reinzeichnung, Bildbearbeitung, Programmierung, etc. handeln. Zusammengefasst könnte man sagen, alle Dienstleistungen, die nicht kreativ sind, fallen darunter.

Hier ist aber hinzuzufügen, dass es nicht die Regel ist, bei einem größeren, umfangreichen Projekt, bei dem die Basis das Design ist, die kreativen und nicht kreativen Dienstleistungen aufzuschlüsseln, da das Werk ohne bestimmte, nicht kreative Leistungen nicht erstellt werden kann. Maximal wird das Angebot aufgedröselt in das Werk, zum Beispiel ein Flyer in die Nutzungsrechte und ggf. in die Herstellungskosten. 

Die Material- und Organisationskosten

Kalkulation und Vergütung

Während eines Projektes können Kosten anfallen, die vorher nicht absehbar und somit nicht kalkulierbar sind und für die in Vorleistung gegangen werden muss. Zu diesen Kosten zählen unter anderem Auslagen für Reisen, Kopien, Prototypenherstellung, Material oder Kommunikationskosten. Diese Kosten werden über eine Materialpauschale abgerechnet.

Pantone Farbchips für Materialkosten

Fremdkosten

Bei Fremdkosten wie Produktionskosten, zum Beispiel wenn ein Druckprodukt hergestellt wird, geht ein Designer häufig in Vorleistung. Diese Kosten werden mit der Abrechnung des Projekts an den Kunden weitergegeben. Produktionsüberwachung werden in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet.

Fragen?

Wenn Sie Fragen zu meinen Dienstleistungen oder der Vergütung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich freue mich darauf, Ihnen bei der Gestaltung eines starken Markenimages und einer beeindruckenden Online-Präsenz zu helfen.

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Lilly Csizmazia

Lilly Csizmazia

Gründerin

Als Dipl. Kommunikationsdesignerin mit dem Fokus auf die visuelle Kommunikation ist mein Ziel, ein Designprojekt nicht einfach nur „hübsch“ zu machen, sondern viel mehr ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, dass nicht nur durchdacht ist und das Auge adressiert, sondern dass im Hinblick auf die Ziele meines Kunden funktioniert.